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AGB

 

1.Bezahlung

Die gesamte vereinbarte Gage ist am Veranstaltungstag in bar oder spätestens bis 2 Wochen nach Übermittlung der Honorarnote per Überweisung zu bezahlen. In dieser Gage sind sämtliche Kosten (Anreise, Transport, Technik, Proben, etc.), Abgaben und Steuern im Zusammenhang mit dem Engagement abgedeckt.

 

2.Haftung von Schäden

Für Schäden an den Musikinstrumenten oder an der Licht- bzw. Tonanlage durch mangelhaft oder nicht durchgeführte Bühnenanweisungen sowie durch indirekten Blitzschlag, Vandalismus oder unsachgemäße Bedienung durch Personal des Veranstalters haftet der Veranstalter. Für Schäden an Instrumenten oder an technischen Anlagen von Tandem deLight, welche von Veranstaltungsbesuchern hervorgerufen werden, haftet ebenfalls der Veranstalter.

 

3.Anlieferung/Parken

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Zufahrt und kostenfreie Parkmöglichkeit möglichst nahe zum Auftrittsort ermöglicht wird. Die Räumlichkeiten (Kirche, Standesamt, Lokal, Hotel, ...) sollten spätestens 1 1/2h vor Beginn der Veranstaltung frei zugänglich sein, wenn nicht anders vereinbart.

 

4.Technik

Sämtliche für die Veranstaltung notwendigen Verstärkeranlagen (PA) sowie Technik und Instrumente werden von Tandem deLight gestellt.

 

5.Künstlerische Gestaltung

Tandem deLight ist in der Gestaltung und Darbietung des musikalischen Programms frei und unterliegt keinen künstlerischen oder technischen Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten, außer anders besprochen (z.B. Wunschlieder für die Trauung). Dem Veranstalter sind deren Stil und deren Art bekannt.

 

6.Vertretungsrecht

Tandem deLight verpflichten sich im Falle einer Erkrankung bzw. absehbarer Änderungen den Veranstalter unverzüglich zu informieren. Tandem deLight haben sich in Abstimmung mit dem Veranstalter für eine qualifizierte Vertretung zum gleichen Preis zu bemühen.

Die genannte Verantwortung kommt nicht zu tragen, wenn unvorhersehbare Ereignisse am Weg zum Veranstaltungsort eintreten (Fahrzeugpanne, Verkehrsunfall, ...). Sofern zumutbar und im zeitlichen Rahmen erfüllbar, kann eine Spielbeginnverschiebung vereinbart werden, anderenfalls gilt der Vertrag als nichtig.

 

7.Absage durch höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die Tandem deLight die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haften die Musiker nicht. Als höhere Gewalten gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Terroranschläge, Streik, oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

 

8.Absage wegen Schlechtwetter

Bei einer Absage durch den Veranstalter wegen Schlechtwetter erhält Tandem deLight einen Betrag in der Höhe von 80 % der vereinbarten brutto Gage, sofern dies vor der Anreise und dem Aufbau der gesamten technischen Anlage passiert. Sollte die Anlage bzw. die Instrumente bereits fertig bzw. auch nur teilweise aufgebaut sein so ist die ausgemachte Bruttogage zu 100% zu bezahlen.

 

9.Absage ohne Angabe von Gründen

Der Veranstalter ist berechtigt, gegen Bezahlung folgender Stornogebühren die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten:

ab Vertragsunterzeichnung bis 6 Monate vor Veranstaltungstermin:              Stornogebühr 25 % der Bruttogage

6 bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin:                                                                     Stornogebühr 50 % der Bruttogage

3 bis 2 Monate vor Veranstaltungstermin:                                                                     Stornogebühr 75 % der Bruttogage

ab 1 Monate vor Veranstaltungstermin:                                                                         Stornogebühr 100 % der Bruttogage

 

10.Freiluftkonzerte

Sollte sich der Veranstaltungsort im Freien befinden und zudem nicht überdacht sein, ist seitens des Veranstalters dafür zu sorgen, dass Tandem deLight bei jeder Temperatur- und Wetterbedingung ausreichende Überdachung (Schirm, etc.) zum Schutz der Technik und Instrumente bereitgestellt wird.

 

11.Stromanschlüsse  

Der Stromanschluss muss max. 10 Meter vom Auftrittsplatz/Bühne montiert sein. Die Zuleitung muss den strom- und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen. Bei diesem Stromkreis dürfen außer den Geräten von Tandem deLight keine anderen Geräte angeschlossen sein. Für etwaigen Stromausfall und damit verbundene Auftrittsunterbrechung bzw. eventueller Beendigung desselben ist der Veranstalter - ohne Rücksicht auf allfällige Verschuldensfragen - verantwortlich.

 

12.Rechte/Lizenzen

Private, nicht öffentliche Veranstaltungen wie Hochzeiten oder private Feiern im üblichen Rahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht und müssen auch nicht bei der AKM angemeldet werden.

 

13.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das örtlich zuständige Gericht der Band. Es gilt österreichisches Recht.

 

 

 

Widerrufsrecht des Verbrauchers – Information lt §5 KSCHG

 

Wir informieren Sie, dass bei Buchungen von Live-Bands kein Rücktrittsrecht lt. §11 FAAG besteht.

Mit der Unterfertigung des Vertrages wird die Buchung und auch etwaige Stornogebühren schlagend.

Obwohl der Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen werden sollte, hat der Veranstalter kein vierzehntägiges Widerrufsrecht nach dem Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG), da es sich beim dem Vertrag um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit einer Freizeitbeschäftigung erbracht werden.

Somit ist § 18 Abs 1 Z 10 FAGG vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

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